Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
3. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen
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