Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung, sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht. Sonstige Vereinbarungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
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